Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stump Medizintechnik GmbH

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Für alle Verträge zwischen der Stump Medizintechnik GmbH, Im Herzenacker 1, 55435 Gau-Algesheim, Telefon: +49 (0) 6725 / 9197510, E-Mail: a.stump@stump-medizintechnik.de, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Stump, Registergericht: Amtsgericht Mainz, Registernummer: HRB 41451, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE249214453 (Händlerin, nachfolgend „SMT“) und dem Kunden/der Kundin (nachfolgend: „Kunde“) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn SMT diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht und finden nur dann Anwendung, wenn diese gesondert, ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.

1.2 Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer. Als Unternehmer gelten natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss mit SMT in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Verbraucher im Sinne der AGB sind natürliche Personen, die Rechtsgeschäfte zu Zwecken abschließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Der Kunde sichert zu, dass die von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind (z.B. Anschrift, Bankverbindung, Unternehmereigenschaft).

1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch SMT maßgebend.

Vertragsschluss, Vertragsgegenstand

2.1 Angebote und Produktpräsentationen von SMT (z.B. auf der Website, in Informationsunterlagen oder Preislisten) stellen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten, keine rechtlich bindenden Angebote von SMT dar.

2.2 Der Kunde kann per Telefon, E-Mail oder postalisch eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines verbindlichen Angebots an SMT richten. SMT lässt dem Kunden sodann in Textform (z.B. per E-Mail), ein verbindliches Angebot zum Kauf der vom Kunden zuvor ausgewählten Ware zukommen. Das Angebot von SMT kann der Kunde per E-Mail oder postalisch innerhalb von 14 Tagen ab Zugang des Angebots annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Nimmt der Kunde das Angebot von SMT nicht innerhalb der vorgenannten Frist an, so ist SMT nicht mehr an das Angebot gebunden.

Lieferbedingungen, Lieferfrist, Gefahrübergang, Annahmeverzug

3.1 Die Lieferung erfolgt entsprechend der individuellen Vereinbarung der Parteien entweder durch Auslieferung ab Lager von SMT, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist, oder auf Verlangen des Kunden durch Versendung an einen anderen Bestimmungsort (Versendungskauf). Die Versendung innerhalb Deutschlands ist für den Kunden kostenfrei; die Kosten einer Versendung außerhalb Deutschlands trägt der Kunde. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist SMT berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

3.2 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Lieferfrist ca. 2 Wochen ab Vertragsschluss.

3.3 Sofern SMT verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird diese den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist SMT berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird SMT unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch den Zulieferer von SMT, wenn diese ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und weder SMT noch deren Zulieferer ein Verschulden trifft oder SMT im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.

3.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

3.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung von SMT aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist SMT berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

4.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise von SMT zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

4.2 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung per Vorkasse auf die von SMT dem Kunden mitgeteilte Bankverbindung. Die Lieferung der Ware erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang.

4.3 Beim Versendungskauf (Ziffer 3.1) trägt der Kunde bei einer Versendung außerhalb Deutschlands die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung; bei einer Versendung innerhalb Deutschlands trägt SMT die Transportkosten sowie die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.

4.4 Rechnungen sind mit Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.5 Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist der Kaufpreis während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. SMT behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Der Anspruch von SMT auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt unberührt.

4.6 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.

4.7 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch von SMT auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist SMT nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann SMT den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

Eigentumsvorbehalt

5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich SMT das Eigentum an den verkauften Waren vor.

5.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat SMT unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die SMT gehörenden Waren erfolgen.

5.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist SMT berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf SMT diese Rechte nur geltend machen, wenn sie dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

Mängelansprüche, Verjährung

6.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist.

6.2 Grundlage der Mängelhaftung von SMT ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen (z.B. der Metavital GmbH als Entwicklerin und Distributorin), die dem Kunden vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden.

6.3 Voraussetzung für jegliche Mängelansprüche ist, dass der Kunde allen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung), die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn SMT nicht binnen 14 Tage nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich verdeckter Mängel gilt die gelieferte Ware als vom Kunden genehmigt, wenn die schriftliche Mängelrüge nicht unverzüglich nach Erkennbarkeit erfolgt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von SMT für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

6.4 Die Verjährungsfrist der Mängelansprüche beträgt – abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB – ein Jahr ab Lieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

6.5 Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist SMT nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

6.6 SMT ist so lange nicht zur Nacherfüllung verpflichtet, wie sich der Kunde seinerseits mit der Erfüllung nicht nur unerheblicher Vertragspflichten in Verzug befindet. Dies gilt nicht, wenn dem Kunden ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückhaltungsrecht zusteht. Die Zahlung kann der Kunde wegen Mängeln nur insoweit zurückhalten oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte geltend machen, als die Höhe der zurückbehaltenen Vergütung in angemessenem Verhältnis zum Umfang des Mangels steht.

6.7 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 7 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

7. Haftung

7.1 Die Haftung von SMT auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 7 eingeschränkt.

7.2 Auf Schadensersatz haftet SMT – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (grobes Verschulden). Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SMT vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung vom SMT jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

7.3 Die sich aus Ziffer 7.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden SMT nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

7.4 Die sich aus Ziffer 7.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit SMT einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat sowie für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

8. Kundenservice

Bei Fragen, Beschwerden oder Reklamationen erreichen Sie den Kundenservice von SMT von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 (0) 6725 / 9197510 sowie per E-Mail unter a.stump@stump-medizintechnik.de.

9. Datenschutz

SMT erhebt, verarbeitet und nutzt die vom Kunden übermittelten Daten nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Weitere Informationen zum Umgang von SMT mit personenbezogenen Daten des Kunden finden sich unter https://www.stump-medizintechnik.de/datenschutzerklaerung-kunden/.

10. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Vertragssprache

10.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2 Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit SMT bestehenden Geschäftsbeziehungen ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Geschäftssitz von SMT.

10.3 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen SMT und dem Kunden nach Wahl von SMT der Geschäftssitz von SMT oder der des Kunden. Für Klagen gegen SMT ist in diesen Fällen jedoch der Geschäftssitz von SMT der ausschließliche Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

10.4 Die Vertragssprache ist Deutsch.