Konditionen für die Inanspruchnahme der Bestpreis-Garantie

  1. Wenn Sie innerhalb von 3 Monaten nach Kauf zeigen, dass Sie das identische Produkt anderweitig günstiger angeboten bekommen (Vergleichspreis), erstatten wir Ihnen die Differenz zu dem Preis, den Sie bei uns gezahlt haben und gewähren Ihnen zusätzlich einen Rabatt in Höhe von 2% des Vergleichspreises.
  2. Die Bestpreis-Garantie gilt für Händlerangebote von Mitbewerbern, d.h. Unternehmern, die ein stationäres Ladengeschäft oder einen Internethandel in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Niederlande auf Basis der im jeweiligen Land geltenden Gesetze und Steuern betreiben.
  3. Die Bestpreis-Garantie gilt nur für neue, unbeschädigte und identische Produkte, d.h. Hersteller, Typen-/Modellbezeichnung, spezifische Eigenschaften, Ausstattung, Artikelzustand sowie der Leistungsumfang usw. müssen identisch sein.
  4. Die Bestpreis-Garantie umfasst nicht Zahlungsbedingungen (z.B. Finanzierungs- oder Leasingkonditionen).
  5. Als Vergleichswährung bzw. Vergleichspreis gilt immer der Euro. Wenn der Preis eines Mitbewerbers in einer anderen Währung angegeben ist, wird der Vergleichspreis gemäß des zum Zeitpunkt des Kaufdatums gültige Wechselkurses in Euro umgerechnet.
  6. Der Nachweis des günstigeren Vergleichspreises erfolgt durch Übersendung des entsprechenden Angebots des Mitbewerbers; sofern es sich um ein Online-Angebot handelt, ist ein Screenshot des Angebots ausreichend, auf dem die URL der Internetseite und das Datum der Erstellung des Screenshots ersichtlich ist.
  7. Eine Kombination von Rabattaktionen mit der Bestpreisgarantie ist nicht möglich.
  8. Jeder Kunde ist nur zu einer einmaligen Inanspruchnahme der Preisanpassung (Bestpreis-Garantie) berechtigt.
  9. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben von dieser Bestpreis-Garantie unberührt. Gleiches gilt für von uns oder Dritten eingeräumte Garantien (z.B. Herstellergarantie).

Die Bestpreis-Garantie gilt nicht für:

  1. Mängel- und Ausschussware.
  2. Angebote eines Mitbewerbers, die aus einer Preisgarantie des Mitbewerbers entstanden sind.
  3. Privatverkäufe, Ausverkaufspreise, Abverkäufe, Konkursverkäufe, Räumungs- und Schlussverkäufe und andere nicht reguläre Verkaufskanäle.